| „Von der Wirtschaft sind die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten zu erfüllen. Die Wirtschaft hat ein elementares Interesse daran, die Aufbewahrungspflichten mit geringst möglichem zusätzlichen Aufwand zu erfüllen. Dies kann sie erreichen, wenn sie die Möglichkeit hat, die Erfüllung ihrer Aufbewahrungspflichten in die Arbeitsprozesse unter Nutzung der jeweils verfügbaren modernen Technik zu integrieren. In den letzten Jahren hat der Einsatz der optischen Archivierung deutlich an Bedeutung gewonnen. Insbesondere als Teil von work-flow-Systemen wird die optische Archivierung stark zunehmen. Wie bei jeder noch nicht alltäglichen Technik bestehen Fragen zu deren ordnungsmäßiger Anwendung."
Auszug aus: Die Wirtschaftsprüfung - Heft 12/1999 „Ordnungsmäßige optische Archivierung" von Dr.Günter Zepf, Köln
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