| Die Monats- oder Quartals-Zinsabrechnung Ihrer Girokonten ist eine nicht kontrollierbare Kostenrechnung. Das gilt zumeist bundesweit und umso mehr, als die Wertstellungspolitik der Banken nicht immer durchschaubar ist. Was tun? Während der Buchungserfassung in FibuNet erfassen Sie das jeweilige Wertstellungsdatum parallel zum Belegdatum. So können Sie Ihr Bankkonto wahlweise nach Belegdatum oder nach Wertstellungsdatum verzinsen. Damit wird die Zinsabrechnung Ihrer Bank kontrollier- und nachvollziehbar. Das Wertstellungsdatum wird Ihnen inklusive der Abweichung zum Belegdatum in Tagen in der Kontenauskunft mit angezeigt. Eventuelle „Ausreißer" in der Wertstellung können Sie sofort erkennen.
Führen Sie Darlehenskonten für Gesellschafter oder Mitarbeiter? Denken Sie daran, spätestens zum Bilanzstichtag den Zinsanspruch zu ermitteln und zu buchen. Die Zinsen können von Ihnen pro Bewegung, zum Monatsanfang oder -ende, zum Quartalsanfang oder -ende, zum Jahresanfang oder -ende errechnet werden. Vereinbarungen mit Zinssatz in Abhängigkeit der Darlehenshöhe werden ebenso berücksichtigt. Zusätzlich zum Normalzinssatz kann der Basiszinssatz sowie der Lombardzinssatz hinterlegt werden.
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